Un homme en combinaison blanc contrôle une cuve dans une usine

FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Wer steckt hinter Fribourg Agri&Food ?

Freiburg Agri&Food ist eine ehrgeizige Strategie des Kantons Freiburg, die von drei Direktionen gemeinsam getragen wird: der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD), der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) des Kantons Freiburg. Der Cluster Food & Nutrition ist auf der Grundlage eines Leistungsauftrags mit dem Kanton für die Umsetzung und Koordination der Strategie verantwortlich.

Cluster Food & Nutrition ist auf der Grundlage eines Leistungsauftrags mit dem Kanton für die Umsetzung und Koordination der Strategie verantwortlich.

Wie kann ich einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?

Es werden regelmässig Aufrufe zur Einreichung von Projekten veröffentlicht. Alle Informationen und Bedingungen für die Teilnahme werden in Kürze auf der Website verfügbar sein

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Wir sind darum bemüht, alle Bereiche und Inhalte der Website schnell zu aktualisieren. Für den Moment können Sie sich bei konkreten Fragen an Mathilde Delley (Cluster food & Nutrition) wenden über die Adresse mathilde.delley@clusterfoodnutrition.ch oder info@fribourg-agrifood.ch

Systemische Projekte

Warum sollte man auf einen sogenannten «systematischen» Ansatz setzen?

Die aktuellen Herausforderungen, mit denen unser Lebensmittelsystem konfrontiert ist, erfordern einen systemischen Ansatz - alle sind betroffen, auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette; vom Produzenten bis zum Konsumenten. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung der verschiedenen Akteure (einschließlich der Verbraucherinnen und Verbraucher) eine bessere Integration, Akzeptanz und Umsetzung der in den Projektteams entwickelten innovativen Lösungen fördern wird.

Können Sie Beispiele für Projekte nennen, die unterstützt werden könnten?

Die geförderten Projekte müssen zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Lösungen für den Agrar- und Lebensmittelwirtschaft beitragen. Sie können unterschiedlicher Art sein; neue leistungs- und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle, die insbesondere auf multidisziplinären, bereichsübergreifenden und ganzheitlichen Ansätzen beruhen, neue Produkte, Konzepte oder Technologien, neue Wertschöpfungsketten und -wege, neue lokale Wirtschaftstätigkeiten mit hoher Wertschöpfung, Entwicklung neuer Kompetenzen und neuen Know-hows, etc. In jedem Fall müssen die Projekte die Vernetzung der Akteure, übergreifend, den Wissenstransfer und die Dynamisierung des Freiburger Ökosystems der Land- und Lebensmittelwirtschaft fördern.

Wir laden Sie außerdem ein, die ersten systemischen Projekte zu entdecken, die 2022 unterstützt wurden.

Wie hoch ist der Höchstbetrag, der pro Projekt bewilligt wird?

Die von Freiburg Agri&Food für jedes Projekt gewährte Finanzierung liegt zwischen CHF 50 000 und max. CHF 150 000 (ohne Beiträge der Partner). Die Beträge in Ihrem Antrag dürfen also CHF 150 000 nicht überschreiten. 

Welches sind die Auswahlkriterien?

Die Mitglieder des Projektausschusses werden die Anträge anhand der folgenden Kriterien bewerten:

  1. Relevanz für eines oder mehrere unserer Leitthemen
  2. Potenzial für systemische Auswirkungen - das vorgeschlagene Projekt zielt auf Aktivitäten und Ergebnisse ab, die eine globale Auswirkung haben können, wobei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt wird, einschließlich der potenziellen Auswirkungen auf alle Arten von Protagonisten und Interessengruppen (z. B. Bürger, Verbraucher und Nutzer unterschiedlicher Art).
  3. Innovationsgrad - das vorgeschlagene Projekt ist originell und innovativ im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik, der Technik und des Ökosystems.
  4. Interesse - das vorgeschlagene Projekt stellt einen Mehrwert auf sozioökonomischer Ebene und auf der Ebene der Nachhaltigkeit für den Kanton Freiburg dar
  5. Methodologie und Ausführbarkeit - Kompetenzen, Fähigkeiten und methodische Qualität, um das vorgeschlagene Projekt gewissenhaft auszuführen.
  6. Zusammensetzung des Teams - Jedes Team besteht aus mindestens einem oder mehreren Freiburger Geschäftspartnern, die zusammen über die notwendigen und sich ergänzenden Kompetenzen verfügen, um das Projekt erfolgreich durchzuführen.

Wer sind die Mitglieder des Projektausschusses, die die Anträge bewerten werden ?

Der Projektausschuss besteht aus den folgenden Personen (in alphabetischer Reihenfolge):

1.    Prof. Dr. Katharina Fromm (Rektorin Universität Freiburg)
2.    Jacques Genoud (Generaldirektor HES-SO//FR)
3.    Jerry Krattiger (Direktor Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg)
4.    Pascal Toffel (Direktor Grangeneuve)

Je nach Thema können externe Experten zur Bewertung der Anträge eingeladen werden.

Wir sind ein Team, das ausschließlich aus Geschäftspartnern (Unternehmen) besteht. Sind wir förderfähig?

Ja, sofern mindestens ein Partner im Kanton Freiburg ansässig ist und das Team über die notwendigen und sich ergänzenden Kompetenzen verfügt, um das Projekt erfolgreich durchzuführen.

Wir sind ein Team, das ausschließlich aus akademischen Partnern besteht. Sind wir förderfähig?

Nein, Sie müssen mindestens einen Geschäftspartner mit Sitz im Kanton Freiburg integrieren.

Ich habe keinen Partner, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Nein, systemische Projekte sollen die kollaborative Innovation durch multidisziplinäre Konsortien unterstützen. Es ist notwendig, den Antrag als Team einzureichen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach Partnern. Zögern Sie nicht, uns unter info@fribourg-agrifood.ch zu kontaktieren. 

Auch andere Arten der finanziellen Unterstützung könnten für Ihr Projekt besser geeignet sein, z. B. Innovationsschecks, bei denen die Anträge von einer einzigen Stelle eingereicht werden können.

Ich weiß nicht, wie ich die Endverbraucher in mein Projekt einbeziehen kann. Können Sie mir helfen?

Ja auf jeden Fall! Das Food & Farm Living Lab könnte Sie zum Beispiel durch Verbrauchertests unter realen Bedingungen unterstützen. Wir können Sie auch gerne mit verschiedenen Akteuren aus unserem Netzwerk in Kontakt bringen. Zögern Sie nicht, uns unter info@fribourg-agrifood.ch zu kontaktieren, wenn Sie Beratung oder Unterstützung beim Aufbau Ihres Projekts benötigen.

Muss ich Mitglied des Clusters Food & Nutrition sein, um an Freiburg Agri&Food teilzunehmen und ein Projekt einzureichen?

Nein, aber Sie müssen die projektspezifischen Förderkriterien erfüllen. Für bestimmte Leistungen erhalten Cluster Food & Nutrition mitglieder besondere Vorteile. Dies ist der Fall bei Verbrauchertests und bei der Herstellung von Prototypen.

Können Sie erklären, wie der Beitrag von 30% berechnet werden soll?

Es liegt an den Teampartnern zu entscheiden, auf welche Weise sie einen Beitrag leisten möchten. Es gibt keine Verpflichtung, sich in "bar" zu beteiligen. Die Partner (akademische und industrielle) können z. B. beschließen, einen Sachbeitrag zu leisten (Beiträge in Form von Arbeitsstunden, Bereitstellung/Nutzung von Ausrüstung oder Infrastruktur, Bereitstellung von Rohstoffen usw.). Wichtig ist, dass sich dieser Beitrag auf insgesamt etwa 30 % der Projektkosten beläuft (was sich im Budget widerspiegelt) und dass sich alle Partner über die Modalitäten einig sind.

Können Sie ein konkretes Beispiel dafür geben, wie die Finanzierung berechnet wird?

Ja, hier ein Beispiel für ein Projekt mit geschätzten Gesamtkosten von 200.000 Euro;
- Finanzierung der Koordination: Die Stunden für das Projektmanagement werden zu 100% vom Kanton bezahlt (bis max. 20% der Gesamtkosten), d.h. max. 40.000 Euro

- Finanzierung der Unterstützung der Aktivitäten (ohne Kosten für das Projektmanagement) zu 70%, d.h. 112.000 Euro, finanziert durch den Kanton

- Beitrag der Partner zu 30% der Gesamtkosten ohne Koordination, d.h. 48.000 Euro

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Finanzierung

Was kann ich in mein Budget aufnehmen? Auf welche Weise kann die Finanzierung verwendet werden?

Die vom Kanton Freiburg gewährte Finanzierung beinhaltet einerseits die Koordination des Projekts und andererseits bis zu 70% der Kosten der Aktivitäten, wie zum Beispiel: Stunden der akademischen und unternehmerischen Partner, die an den verschiedenen Aktivitäten beteiligt sind, Versuche, Tests und Nutzung von Geräten oder Technologien (z. B. in einer Technologiehalle oder bei einem Unternehmen), Kauf von Verbrauchsmaterial, Rohstoffen, Material, Feldversuchen, IP/Patent Search, verschiedene Beratungen durch Spezialisten, Anmietung von Räumlichkeiten, Durchführung verschiedener Analysen. Der Kauf von Ausrüstung ist a priori ausgeschlossen.

Wann erhalte ich eine Antwort zu meiner Anfrage?

Unmittelbar nach Abschluss der Einreichungsphase wird der Projektausschuss die Anträge über einen Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen bewerten. 

Wie lange dauern die geförderten Projekte?

Die geförderten Projekte sollten eine Dauer von etwa 12 Monaten haben. Wir sind uns jedoch bewusst, dass die Art des Projekts die Dauer beeinflussen kann, z. B. kann bei Projekten im Zusammenhang mit der Landwirtschaft die Saisonalität eine Rolle für die Dauer der Aktivitäten spielen. Dies muss von Fall zu Fall diskutiert und vereinbart werden.

Wie wird die Finanzierung ausgezahlt, wenn mein Projekt unterstützt wird?

Wenn der Projektausschuss Ihren Antrag genehmigt, senden wir Ihnen die spezifischen Bedingungen für Ihr Projekt zu (geplante Dauer, Bestätigung der gewährten Finanzierung und alle anderen projektspezifischen Bedingungen). Sobald Sie bestätigen, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind, erhalten Sie eine erste Rate von 50% der Finanzierung. Eine zweite Tranche von bis zu 40% der Finanzierung wird nach der Einreichung eines Zwischenberichts ausgezahlt. Der Restbetrag (10%) wird nach der Einreichung eines Abschlussberichts und der Präsentation vor dem Projektausschuss ausgezahlt.

Innovationsschecks

Können Sie Beispiele für Ideen oder Projekte nennen, die mithilfe von Innovationsschecks unterstützt werden könnten?

Es können verschiedene Arten von Projekten unterstützt werden. Zum Beispiel: Versuche zur Herstellung von Prototypen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Produkts, der Entwicklung einer neuen Dienstleistung, eines neuen Konzepts oder einer neuen Technologie, Versuche und Vorstudien zur Bewertung der Machbarkeit einer technologischen Lösung, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Geschäftsmodells oder der Umsetzbarkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung, eine Studie zur wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit bezüglich des Aufbaus einer landwirtschaftlichen Produktionskette, die im Kanton nicht oder nur wenig entwickelt ist usw.

Wir laden Sie außerdem ein, die Preisträger 2022 und ihre Projekte kennenzulernen.

Akzeptieren Sie Anträge, die von einer natürlichen Person gestellt werden?

Ja, wir akzeptieren Anträge von natürlichen oder juristischen Personen, sofern der Projektträger motiviert und bereit ist, Zeit und Mühe in die Umsetzung des Projekts und der geplanten Aktivitäten zu investieren.

Ich bin ein Unternehmen/eine Einheit außerhalb des Kantons Freiburg. Kann ich teilnehmen?

Ja, wenn Sie einen oder mehrere Partner finden, die in Freiburg ansässig sind (z. B. Ansatz einer Wertschöpfungskette/Institute).

Was sind die Auswahlkriterien für Innovationsschecks?

  1. Auswirkungen auf den Kanton
  2. Potenzial für Innovation
  3. Relevanz der Idee
  4. Potenzial zur Integration in das Agrar- und/oder Lebensmittelökosystem

 

Wer sind die Mitglieder des Projektausschusses, die die Anträge bewerten werden?

Der Projektausschuss besteht aus den folgenden Personen (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Prof. Dr. Katharina Fromm (Rektorin Universität Freiburg)
  2. Jacques Genoud (Generaldirektor HES-SO//FR)
  3. Jerry Krattiger (Direktor Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg)
  4. Dr. Nadine Lacroix Oggier (Direktorin Cluster Food & Nutrition)
  5. Pascal Toffel (Direktor Grangeneuve)

Je nach Thema können externe Experten zur Bewertung der Anträge eingeladen werden.

Welcher Betrag ist pro Scheck verfügbar?

Die Höhe des Schecks wird durch die in Ihrem Antrag beschriebenen Bedürfnisse bestimmt und begründet. Dennoch wird ein Mindestbetrag von CHF 5'000 und ein Höchstbetrag von CHF 15'000 gewährt.

Wird ein finanzieller Beitrag erwartet, wenn ich einen Scheck erhalte?

Nein, von den Empfängern wird kein finanzieller Beitrag erwartet, die Finanzierung ist nicht rückzahlbar. Der Bericht sollte eine Zusammenfassung der durchgeführten Aktivitäten, die Verwendung der Mittel, die erzielten Ergebnisse und die geplante Fortsetzung des Projekts enthalten.

Wann erhalte ich eine Antwort zu meiner Anfrage?

Unmittelbar nach Abschluss der Einreichungsphase wird der Projektausschuss die Anträge über einen Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen bewerten. 

Wie wird die Finanzierung ausgezahlt, wenn mein Projekt unterstützt wird?

Wenn Ihr Antrag vom Projektausschuss angenommen wird, senden wir Ihnen die projektspezifischen Bedingungen zu (geplante Dauer, Bestätigung der gewährten Finanzierung und alle anderen projektspezifischen Bedingungen). Sie müssen bestätigen, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind, und angeben, auf welche Weise Sie die Finanzierung verwenden wollen. Sie erhalten dann die gesamte beantragte Finanzierung.